Über uns

Für die Marke mit dem Stern zu arbeiten ist kein Beruf, sondern Berufung. Der Image-, Design- und Technologiewandel und auch der Generationenwechsel in unserem Autohaus motivieren uns täglich, unsere Kunden immer wieder aufs Neue zu begeistern.

Statt der bisher jährlichen Begutachtung zum Jahrestag der Erstzulassung gelten nun verlängerte Überprüfungsintervalle:

1.Überprüfung: 3 Jahre nach der ersten Zulassung,

2.Überprüfung: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung,

3.bzw. jede weitere Überprüfung: jährlich.

Die Toleranzfristen wurden beibehalten. Demnach kann die Begutachtung bereits 1 Monat vor bzw. bis zu spätestens 4 Monate nach dem gelochten Monat stattfinden.

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