Statt der bisher jährlichen Begutachtung zum Jahrestag der Erstzulassung gelten nun verlängerte Überprüfungsintervalle:

1.Überprüfung: 3 Jahre nach der ersten Zulassung,

2.Überprüfung: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung,

3.bzw. jede weitere Überprüfung: jährlich.

Die Toleranzfristen wurden beibehalten. Demnach kann die Begutachtung bereits 1 Monat vor bzw. bis zu spätestens 4 Monate nach dem gelochten Monat stattfinden.

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